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Connectodent – Kommunikation und Dokumentation in der Praxis

Zunahme der Ansprüche an Zahnärzte/Zahntechniker

1.) Zunehmende Anforderungen an Kommunikation

  • stärkere Spezialisierung einzelner ZahnÄrzte -> steigender Austauschbedarf
  • Zunahme der interdisziplinären Zusammenarbeit -> mehr Teampartner
  • Wunsch der Patienten zum Informationsaustausch unter Zahn-Ärzten
  • Anspruch des Patienten auf Auskunft, wer wann welche Daten erhalten hat
  • Aufbewahrungspflicht aller Schreiben mindestens 10 Jahre (E-Mail??)

2.) Zunehmende Anforderungen an Dokumentation

  • sowohl Notwendigkeit als auch Schwierigkeit der vollständigen Dokumentation
    von Behandlungen nimmt zu
  • gut informierte Patienten stellen hohe Ansprüche
  • forensischen Gründen immer wichtiger für den Arzt
  • Dokumentationspflicht umfasst auch sämtliche Kommunikation mit Kollegen usw.

3.) Bestehende Probleme bei der Kommunikation

  • E-Mail meist nur an bestimmten Rechnern nutzbar -> Informationsdefizite
  • E-Mail in vielen Praxen tabu (Datenschutz)
  • Tippfehler bei E-Mail-Adressen leicht möglich
  • Überfüllte E-Mail-Fächer, falsche Deklaration als Spam
  • Versand von Bilddateien mit starken Qualitätsverlusten (Fax, starke Kompression)
  • Unprofessionelle E-Mail Provider (AOL, Web.de,...)

4.) Bestehende Probleme der Dokumentation

  • Vielfach keine Zuordnung der Daten zum Autor möglich
  • Manipulationssicherheit wird gerade zum Thema (Patientenrechtegestz)
  • Dokumentationspflicht umfasst auch sämtliche Kommunikation mit Kollegen usw.
  • Erfassung von Fax, E-Mail, Briefen usw. in den meisten Praxis-Verwaltungsprogrammen unmöglich, unübersichtlich oder schwierig

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Speicher- und Clouddienste

Sofern die Server dieser Dienste in den USA stehen (bei fast allen der Fall) haben amerikanische Behörden das Recht, auf die Inhalte zuzugreifen. Die originäre Verschlüsselung beispielsweise seitens Dropbox nützt dann gar nichts, weil den Behörden auch die Entschlüsselung ermöglicht werden muss. Hier würde nur eine eigene, vom Provider unabhängige Verschlüsselung der hochzuladenden Dateien helfen, was aber aufwendig und wenig praktikabel ist. Somit dürfen nach europäischem und insbesondere deutschem Datenschutzrecht (medizinische) Sozialdaten nicht über solche Dienste versandt oder gespeichert werden!

Fazit: Heutige Kommunikationsmittel unzureichend!

Das Patientengeheimnis ist in § 203 StGB und in den ärztlichen Berufsordnungen geregelt. Es verpflichtet den (Zahn)Arzt und andere Behandler, (auch gegenüber anderen Ärzten!!) über alles zu schweigen, was ihm der Patient anvertraut hat. Kommunikationsmittel müssen geeignet sein, die Anforderungen zu erfüllen!

Die elektronische Patientenakte ...
... vielleicht die doch nicht so ideale Lösung?

... denn bei herkömmlichen Lösungen:

  • Informationen liegen irgendwo im Internet
  • Arbeiten ist nur bei online-Zugang möglich
  • Bei Wechsel ist die Information weg!
  • Vielfach komplizierte Hardwareinstallationen nötig (spezielle VPN-Router)

Datenaustausch

Für den Patienten genauso wichtig wie die Sicherheit: Informationen müssen ankommen!
Wie stellt der Arzt-/Zahnarzt  sicher, dass die verschickten wichtigen Informationen vom Empfänger tatsächlich gelesen werden???

Darum kümmert sich nur Connectodent:

  • Sicherstellung der Ankunft beim Empfänger
  • Stationsverfolgung der Kommunikation
  • Mitarbeiterbelehrung zum Datenschutz
  • Einverständniserklärung des Patienten
  • Verschlüsselung
  • ausgefeilte Logik für die Teamkommunikation
  • Risikoanamnese

 

Mehr Informationen erhalten Sie bitte gerne unter www.connectodent.de oder scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.

 

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